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Entmaterialisierung von Rechnungen: Zielsegment der Banken sind die KMU Drucken E-Mail
26.02.2010
Für Brüssel besteht kein Zweifel. Ziel der elektronischen Rechnung in Europa müssen die KMU sein. Angesichts der Vielfalt der Plattformen für die steuerliche Entmaterialisierung zögern heute zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen, sich für eine Lösung zu entscheiden, bei der keine Garantien hinsichtlich der Interoperabilität der von den Geschäftspartnern benutzten Plattformen bestehen. In einem Bericht, den die Expertengruppe der EU-Kommission für die elektronische Fakturierung zur Stellungnahme bis zum Monatsende vorgelegt hat, wird die UNCEFACT-Norm für den Austausch von elektronischen Rechnungen auf einem entmaterialisierten Träger empfohlen. Ziel ist die Verbesserung der Interoperabilität zwischen den Entmaterialisierungs-Plattformen. Der Vorschlag wird jedoch von den Experten für elektronische Fakturierung kritisiert.

Mit der Anerkennung der jungen Norm UNCEFACT als Standard wird Brüssel den Banken den Einstieg auf den Markt der elektronischen Fakturierung erleichtern. Ausschlaggebend ist, dass auf diese Weise klein- und mittelständische Unternehmen von einer schnellen Umstellung überzeugt werden sollen. Unter der Ägide der Euro Banking Association (EBA) hat eine Arbeitsgruppe von 20 europäischen Banken ein Konzept für eine paneuropäische Lösung der elektronischen Fakturierung ausgearbeitet.
 
Das EBA-Projekt stützt sich auf die Bankkanäle, um die Kontaktaufnahme zwischen den Unternehmen zu erleichtern. Im derzeitigen Umfeld liegen beim Austausch von digitalisierten Rechnungsdaten (EDI) die Schwierigkeiten bei der Kommunikation der ERP-Editoren mit den KMU. Obwohl jedes Unternehmen ein Bankkonto hat, verfügen sie nicht unbedingt über ein integriertes Softwarepaket zur Verarbeitung! Das Konzept der EBA wurde einvernehmlich mit der Arbeit der Expertengruppe für die elektronische Fakturierung der EU-Kommission entwickelt. Das Lastenheft für die Lösung wurde unter der Norm UNCEFACT zusammengestellt.

Die Signatur wird überflüssig

Die elektronische Fakturierung könnte sich somit von einem „dreieckigen“ Modell, das auf der Zusammenarbeit zwischen einem Lieferanten und einem Käufer, der beim gleichen Dienstleister angeschlossen ist, um die Rechnung weiterzuleiten, hin zu einem „viereckigen“ Modell entwickeln, bei dem ein Message-Austauschnetz zwischen den beiden Dienstleistern eingesetzt wird (der Dienstleister kann ein Finanzinstitut sein oder nicht), um die Verbindung zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger herzustellen. Eine digitalisierte Signatur wird für den Transport der Mitteilung angebracht, wird aber nicht auf der Serviceebene validiert. Die Teilnehmer und ihre Dienstleister müssen die Verantwortung für die Verwendung und die Validierung der digitalen Unterschrift übernehmen. Die Lösung muss flexibel sein, wenn man bedenkt, dass die EU-Kommission beabsichtigt, Artikel 233 des derzeit geltenden EU-Rechts aufzuheben. Dieser Artikel macht es den Mitgliedstaaten zur Pflicht, die elektronische Rechnung zu akzeptieren, wenn ihre Authentizität und ihre Integrität entweder durch einen elektronischen Signatur-Mechanismus, durch einen EDI-Austausch oder durch eine andere Methode, deren Beurteilung dem Ermessen eines jeden Mitgliedstaates überlassen wird, gewährleistet ist.
 
Zusätzliche Dienstleistungen
 
Die Banken haben bereits eine Reihe von elektronischen Kanälen wie die Online-Bank aber auch Serviceleistungen zur Zustellung oder Übertragung von Dateien per E-Mail oder per Mobil-Telefon eingerichtet. Die elektronische Fakturierung könnte ohne weiteres für einen geringen Kostenaufwand hinzugefügt werden. Eines steht aber fest: Die Serviceleistungen im Hinblick auf eine Entmaterialisierung sind ein erster Schritt der Banken, um ergänzende Service-Leistungen anbieten zu können. Mit einem besseren Überblick über die Zahlungseingänge ihrer Kunden könnten beispielsweise Banken kostengünstige Finanzierungslösungen für den Liquiditätsbedarf anbieten.
 
 
E.L.  



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