Sie sind hier:

Home arrow Headlinearrow Kategorienarrow Regulierung arrow Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie in Italien
Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie in Italien Drucken E-Mail
12.02.2010

Die italienische Regierung hat am 22. Januar das Dekret über die Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie in nationales Recht verabschiedet. Der Text tritt am 1. März in Kraft, das sind vier Monate nach dem ursprünglich vom europäischen Gesetzgeber vorgegebenen Termin, sofern er in der Gazzetta Ufficiale vor dem 15. Februar bekannt gemacht wird. Italien ist der fünfzehnte EU-Mitgliedstaat, der diese Richtlinie in nationales Recht umsetzt.

Die Anbieter von technologischen Lösungen für den Banken- und Finanzsektor SIA-SSB gehören zu  den wenigen, die diese Information verbreiten und Einzelheiten über die Änderungen auf dem Zahlungssektor durch die Umsetzung der Richtlinie berichten: besserer Verbraucherschutz im Falle von nicht autorisierten Zahlungen oder Anweisungsfehlern, Verkürzung der Überweisungsfristen auf einen Geschäftstag  und  die Schaffung von Zahlungsinstitutionen, um Akteure, die nicht den Status einer Bank haben (z.B. Telekombetreiber), zu autorisieren, Zahlungsdienste anzubieten, sofern sie von der Banca d’Italia eine Zulassung erhalten. Unter den zahlreichen Alternativen für die Umsetzung, die in der Richtlinie vorgesehen sind, war die italienische Regierung bestrebt, für Mikro-Unternehmen einen Rechtsstatus zu behalten, der sich ohne jedwede Ausnahmen nach den für Verbraucher geltenden Regelungen richtet.

 

Keine Wertstellungen

 

Für die Corporates ist, abgesehen von den Bestimmungen über die Ausführungsfristen, die wichtigste Änderung die Aufhebung der Wertstellungen und das daraus resultierende Verbot der Vergütungen von Bankdienstleistungen auf der Basis der Floats. Diese Vorschrift tritt ab 1. März in Kraft und bedeutet eine epochale Änderung für das klassische Cash-Management in Italien. Die italienischen Banken haben mehrere Monate Zeit, um sich auf die neuen europäischen Rahmenbedingungen umzustellen. Der Übergang auf ein neues Wirtschaftsmodell erfolgt jedoch insofern nicht abrupt, als seit Beginn der Krise wegen der niedrigen kurzfristigen Zinssätze die Einkünfte aus den Floats um 70% bis 80% Prozent gesunken sind.

Die Reaktion auf die Aufhebung der Wertstellungen ist von einer Bank auf die andere unterschiedlich. Einige prominente italienische Institute machen geltend, dass die Tätigkeiten des Cash-Managements in einem ausgewogenen globalen Kontext der Bankbeziehungen zu sehen sind. Zusammenfassend wird davon ausgegangen, dass die Tätigkeit der Unternehmensfinanzierung und auβergewöhnliche Transaktionen wie Fusionen und Übernahmen  Ersatz bieten. Andere Banken versuchen, ein neues Wirtschaftsmodell für ihre Cash-Management-Tätigkeiten einzuführen, das auf transparenten Gebühren beruht, wie dies bereits der Fall in den angelsächsischen Ländern ist. Darüber hinaus untersuchen diese Banken eine Neustrukturierung ihres Firmenkunden-Filialnetzes, um sich auf den  Umsatzrückgang in einem Bereich, wo der Konkurrenzdruck besonders stark ist, einzustellen. Jedenfalls wird die Umstellung auf ein neues Modell für die Cash-Management-Tätigkeiten dadurch erleichtert, dass die Beziehungen mit Firmenkunden nur selten durch ein Vertragsdokument formalisiert sind.

 

E.L.


Artikel in diesem Zusammenhang



© bfinance. Alle Rechte vorbehalten. Das Vervielfältigen und Verbreiten über bfinance veröffentlichter Inhalte oder das Speichern in Datenbanken außerhalb der Grenzen des Urhebergesetzes ohne Zustimmung von bfinance ist verboten. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können