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Brüssel eröffnet eine Konsultation über das Enddatum für die SEPA-Migration Drucken E-Mail
19.06.2009

Die EU-Kommission hat eine Konsultation eröffnet, um die Bedingungen für die Festlegung eines eventuellen Enddatums für die SEPA-Migration zu ermitteln. Alle Marktteilnehmer können bis zum 3. August den Fragebogen beantworten. 

 

Banken und Nutzer sind sich darüber einig, dass ein Enddatum für die Umstellung von nationalen Zahlungsmitteln auf gleichwertige SEPA-Verfahren im Hinblick auf eine Optimierung des Potentials des Projekts eines europäischen Zahlungsraums gefunden werden muss. Die EU-Kommission hat im letzten Jahr eine Studie veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass die geschätzten Gewinne von SEPA sich auf bis zu 123 Milliarden Euro in der Zeit 2007-2012 belaufen, wenn die Migration auf die neuen europäischen Zahlungsmittel schnell vollzogen wird. Andernfalls kann die Koexistenz der beiden verschiedenen Zahlungssysteme in den europäischen Ländern zu einem Gesamtverlust von bis zu 43 Milliarden Euro führen.

Bislang haben zehn Länder Kriterien, die auf dem Konzept des Erreichens einer kritischen Masse beruhen, im Hinblick auf die endgültige Einstellung der nationalen Überweisungen und Lastschriften festgelegt: Österreich, Spanien, Finnland, Frankreich, Lettland, Litauen, Malta, Portugal, Rumänien und Slowenien. Die Definition der kritischen Masse ist allerdings nicht einheitlich: sie liegt in Finnland bei 95 % der Transaktionen für jede SEPA-Zahlungsart; in Frankreich bei 75 % der Transaktionen und 50 % der Auftraggeber; in Spanien bei 80 % der Kreditinstitute und 95 % der Transaktionen und in Rumänien bei 62 % der Transaktionen in Euro. Die EU-Kommission stellt sich die Frage, ob die auf der kritischen Masse beruhenden Ansätze relevant sind und zitiert in diesem Zusammenhang das Henne-Ei Dilemma. Erst wenn die Migration weiter fortgeschritten ist, soll das Enddatum für die Migration festgesetzt werden, auf die Gefahr hin, dass der Migrationsprozess ohne Anreizmechanismus nie einsetzt.

Brüssel stellt darüber hinaus eine Reihe von konkreten Fragen zum Migrationsprozess. Soll die Verwendung von BIC/IBAN und der ISO 20022 Daten obligatorisch sein oder die Migration auf einer breiteren Basis unter Beachtung der gemeinsamen Regelwerke für das Funktionieren der SEPA-Verfahren („Schemes“) durchgeführt werden, um die Innovation künftig nicht zu blockieren? Und wer soll mitwirken? Die Migrationsverpflichtungen den Banken aufzuerlegen hätte den Vorteil, dass das Risiko von Fehlern auf ein Mindestmaß reduziert werden könnte. Die Banken wären für die Umstellung von Zahlungsaufträgen auf das SEPA-Format zuständig. Wäre hingegen die Umstellung auf SEPA für alle Unternehmen obligatorisch, könnte das Potential des Projekts vollständig freigesetzt werden. Desweiteren stellt sich die Frage, welche spezifischen lokalen Zahlungsmittel beibehalten werden sollen, auf die Gefahr hin, dass eine gewisse Fragmentierung des Marktes andauert und die Entwicklung von europäischen Produkten gebremst wird?


Ein oder mehrere Enddaten

Die 10 Länder, die bereits Kriterien für die Einstellung von nationalen Zahlungsinstrumenten festgelegt haben, haben die europäische Überweisung (SCT) von der europäischen Lastschrift (SDD) getrennt. Brüssel erkennt an, dass die Festlegung eines Enddatums für das SDD-Lastschriftverfahren, das noch immer nicht auf dem Markt verfügbar ist, schwierig sein wird, verweist jedoch gleichzeitig auf die positiven Effekte, die ein gemeinsames Enddatum für beide SEPA-Zahlungsarten hätte. Eine Migrationszeit von drei Jahren für jede Zahlungsart scheint den Bankern zufolge, mit denen wir gesprochen haben,  angemessen zu sein. Im Übrigen schlägt die Kommission vor, dass das Enddatum EU-weit von jedem Land  früher festgesetzt werden kann, wenn der Migrationsprozess auf ihrem Gebiet weit fortgeschritten ist. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass sich der Migrations-Zeitplan nach dem Land richtet, das am rückständigsten ist. Darüber hinaus schlägt Brüssel vor, Banken, die außerhalb der Eurozone liegen und denen bereits eine zusätzliche Frist für den SDD-Zugang ihrer Konten eingeräumt wurde, ein anderes Enddatum (1. November 2014 gegenüber 1. November 2010 für die Eurozone) zu gewähren.

Letztlich stellt sich die Frage, ob das Enddatum durch ein Gesetz oder eine Verwaltungsvorschrift  festgelegt werden soll oder ob eine Selbstregulierung vorzuziehen ist? Eine Beauftragung der EZB mit der Festlegung des Enddatums wäre der schnellste Weg, was allerdings den Nachteil hätte, dass  die Aktion der EZB  auf technische Aspekte des SEPA und die Eurozone beschränkt wäre, obwohl sich das SEPA-Projekt  auf den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum erstreckt.

 

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