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Frankreich verschiebt die Einführung der SEPA-Lastschrift um ein Jahr Drucken E-Mail
7.05.2009

Plötzliche Wendung. Der französische SEPA-Ausschuss hat entschieden, die Einführung der SEPA-Lastschrift in Frankreich um ein Jahr zu verschieben. Die Bereitstellung des Sepa Direct Debit (SDD) durch die französischen Banken wird nun erst am 1. November 2010 und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, Anfang 2010 stattfinden. "Die französischen Banken ziehen es vor, die Einführung der SEPA-Lastschrift an das Ende des von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss (EPC) vorgesehenen Zeitraums zu verlegen, um eine Reihe noch offener juristischer und technischer Fragen zu diesem neuen Zahlungsmittel klären zu können“, betont Bernard Dutreuil, Zahlungsmittel-Beauftragter des französischen Bankenverbands (FBF).

 

Diese Entscheidung wurde einige Tage nach Annahme der neuen EU-Verordnung Nr. 2560 durch das Europäische Parlament getroffen. Diese Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro regelt die rechtliche Situation der auf das neue europäische Zahlungsmittel anwendbaren multilateralen Interchange-Gebühren für einen Zeitraum von 3 Jahren. Die Debatte zur Anwendbarkeit der Interchange-Gebühren auf die SEPA-Lastschrift schien kurz vor dem Abschluss zu stehen, gab doch die Europäische Kommission deutlich zu verstehen, dass sie den Einsatz dieser Mechanismen nach dem 1. November 2012 für unvereinbar mit den Wettbewerbsregelungen hielt. Angesichts dessen erscheint die Entscheidung der französischen Banken wie ein Gewaltstreich. Es ist zu erwarten, dass in den nächsten Wochen weitere europäische Länder die SDD-Einführung verschieben werden.

 

Übergangsfristen

Zur Begründung der Verschiebung um ein Jahr, erklären die französischen Verantwortlichen für den Übergang zur SEPA-Lastschrift, “die Übergangsfristen berücksichtigt zu haben, die sich aus der Tatsache ergeben, dass die Umsetzung der Richtlinie über Zahlungsdienste in der Mehrheit der Länder sehr wahrscheinlich erst kurz vor Ablauf der Frist am 1. November 2009 stattfinden wird. Die französischen Banken möchten insbesondere die für Oktober 2010 angekündigte Fertigstellung spezifischer Besonderheiten für gewisse SEPA-Lastschriftarten abwarten, um diese nicht im Nachhinein in ihre Systeme integrieren zu müssen. Sie wünschen ebenfalls eine Aufklärung über die Zertifizierung der elektronischen Lastschriftanweisung sowie über die Vertraulichkeit der Bankdaten im BIC-/IBAN-Format.

 

Im Gegensatz zu anderen erstrangigen europäischen Finanzinstituten, die die Verfügbarkeit des SDD ab 1. November 2009 weiterhin bestätigen, haben die französischen Banken vielleicht wertvolle Zeit verloren, als sie im vergangenen Herbst die SEPA-Vorbereitungsarbeiten aussetzten, um ihre Sicht zur Frage der Interchange-Gebühren geltend zu machen. Der FBF sichert nunmehr zu, dass die Arbeiten wieder aufgenommen wurden, um den Fälligkeitstermin vom 1. November 2010 einhalten zu können. Darüber hinaus wird auf "die notwendige Klärung der Folgen der Aufhebung der Interchange-Gebühren auf Lastschriften für die Verbraucher, Gläubiger und Banken hingewiesen. Es sei geplant, nicht die von Brüssel zugestandenen drei Jahre zur Klärung dieser Frage abzuwarten.

 

Verabschiedung der Übergangsregelung für die SDD-Interchange-Gebühren

Das Europäische Parlament verabschiedete vor zwei Wochen in der Tat den Revisionsentwurf der Verordnung Nr. 2560 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro. Während eines Übergangszeitraums von drei Jahren ab dem 1. November 2009, können im Falle der europäischen Lastschrift, im Gegensatz zu Überweisungen und Zahlungen mit Bankkarte, je nachdem, ob es sich um eine rein inländische oder grenzüberschreitende Transaktion handelt, unterschiedliche Gebühren verrechnet werden.

 

Diese neue Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro gesteht den Banken das Recht zu, auf nationale SEPA-Lastschriften bis zum 1. November 2012 die derzeit gültigen Interchange-Gebühren anzuwenden. Derzeit praktizieren vier Länder der Euro-Zone bei Lastschriften das Interbanking: Spanien, Frankreich, Griechenland und Italien. In diesen Ländern wird die Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens den ‚Vielverrechnern’ wohl wenig Spielraum für die Aushandlung von Kostensenkungen für die Verarbeitung ihrer Inkassotransaktionen lassen. Denn mit Ausnahme von Transaktionen, die über einen im Ausland ansässigen Dienstleister ablaufen, schreibt die Verordnung eine multilaterale Interchange-Gebühr von 8,8 Eurocent für die vor dem 1. November 2012 durchgeführten grenzüberschreitenden Lastschriften vor.

 

SDD für Konten der Euro-Zone ab 1. November 2010 verfügbar

Der einjährige Aufschub der SDD-Einführung in Frankreich steht nicht im Widerspruch zu den in der neuen Verordnung 2560 vorhandenen Vorschriften bezüglich Zugänglichkeit der Bankkonten. Diese Vorschriften sollen verhindern, dass sich eine Bank der Verpflichtung zur Annahme der SDD entzieht. Spätestens zum 1. November 2010 müssen alle für nationale Lastschriften zugängliche Banken der Euro-Zone eine SEPA-Lastschrift akzeptieren können, "die von einem Zahlungsempfänger über einen in einem beliebigen Mitgliedstaat ansässigen Zahlungsdienste-Anbieter veranlasst werden kann". Die französischen Banken werden diese Verpflichtung erfüllen. Die Banken, die sich außerhalb der Euro-Zone befinden, haben bis zum 1. November 2014 Zeit, um die Euro-Konten ihrer Kunden für SDD zugänglich zu machen.

 

Wenn auch dank der neuen europäischen Regelung die rechtliche Situation der für die SDD geltenden multilateralen Interchange-Gebühren für die nächsten drei Jahre geklärt scheint, bleibt die Frage eines gemeinsamen und langfristigen Handelsmodells zur Regelung der Funktionsweise des SEPA-Lastschriftverfahrens noch offen.

 

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