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Zwang zur Quartalsberichterstattung auf der Kippe Drucken E-Mail
25.11.2003

PE
Etwa 1.100 der 6.000 an europäischen Börsen gehandelten Unternehmen informieren ihre Stakeholder mit Quartalsberichten. Zahlenmäßig sind diese Unternehmen zwar in der Minderheit, dominieren aber ihre nationalen Indizes (DAX, MIB, IBEX, CAC und das Technologiesegment der LSE). Bislang wurde davon ausgegangen, dass es bald 100 Prozent der Aktiengesellschaften sein werden, die alle drei Monate über den Geschäftsverlauf berichten. Nun scheint die Europäische Kommission die erwartete Pflicht zur Quartalsberichterstattung für börsennotierte Aktiengesellschaften aber wieder zu kippen.

Nach einem Bericht der FTD regte der EU-Ratsvorsitz Italien an, die Veröffentlichung der Zahlen zu einer freiwilligen Handlung zu machen. Großbritannien, die Niederlande, Irland, Dänemark und Österreich sowie Mitglieder des Europaparlaments sprachen sich gegen die Pflicht aus, vierteljährlich einen Quartalsbericht vorzulegen. Deutschland, Frankreich und Spanien votieren jedoch dafür. Heute treffen sich die Finanzminister der Union um eine Einigung in der Frage zu erzielen.

Während die Europäische Kommission mit der Vorschrift den Anlegerschutz stärken möchte, verweist die Gegenseite darauf, dass durch eine vierteljährliche Berichterstattung die Kommunikation einer langfristigen Investmentstrategie erschwert werde. Für kleinere Unternehmen spielen auch Kostengesichtspunkte eine Rolle, auf Quartalsberichte zu verzichten.

Die Deutsche Börse plant an ihrem bisherigen Zwei-Stufen-System festzuhalten. Während für im General Standard gelistete Werte eine halbjährliche Berichterstattung ausreichend ist, müssen die im Prime Standard notierten Unternehmen einen Quartalsbericht vorlegen. § 63 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse schreibt unter anderem vor, dass ein Quartalsbericht nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen verfasst werden und Bilanz, GuV, Eigenkapitalveränderungen und eine Kapitalflussrechnung enthalten muss.

Gelassen können die Börsen in Österreich, Belgien, Spanien, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien und Polen die Entscheidung der Kommission abwarten. Für in diesen Staaten gelistete Unternehmen besteht bereits die Pflicht zur Quartalsberichterstattung. In den USA sind 3-Monatsberichte bereits seit 1946 obligatorisch.

Unabhängig vom Votum der Kommissare wird der Trend zur Quartalsberichterstattung nicht zu stoppen sein. Wurde eine entsprechende Vorschrift einmal eingeführt, gab es noch nie eine Rückkehr zu halbjährlichen Reports.


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