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IASB veröffentlicht IFRS 3 / Grundlegende Änderungen bei M&A Drucken E-Mail
13.04.2004

Frank Schnattinger
Mit dem in der vergangenen Woche vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten IFRS 3 (Business Combinations) kommt nun endlich Klarheit in die künftige Rechnungslegung bei Fusionen und Akquisitionen. Durch die Abschaffung der Verbuchung von Goodwill und bestimmten immateriellen Aktiva als Periodenaufwand über die Gewinn- und Verlustrechnung – außer im Falle einer Wertminderung – ändert sich dabei für Unternehmen Grundlegendes.

Wienand Schruff, Vorstand von KPMG, erklärte dazu in einer ersten Reaktion: "Wir begrüßen die Bemühungen des IASB zur Vervollständigung der Standards für Unternehmen, die gemäß den EU-Anforderungen für börsennotierte Konzerne in Europa nach IFRS bilanzieren müssen. Diejenigen, die aktiv in M&A-Transaktionen involviert sind, sollten sich schnellstmöglich mit den Auswirkungen befassen; die anderen zumindest den erforderlichen Niederstwert-Test vorbereiten."

Mit der Entscheidung den Goodwill nicht mehr planmäßig abzuschreiben und ihn statt dessen einer jährlichen Überprüfung auf eine mögliche Wertminderung zu unterziehen, folgte das IASB im wesentlichen der in den USA gängigen Methode. Allerdings sieht IFRS 3 einen nur einstufigen Ansatz für die Überprüfung der Wertminderung des Goodwill vor. In den USA wird ein zweistufiger Ansatz verwendet, den das Board jedoch nach durchgeführten Feldversuchen insbesondere aus Kosten/Nutzen-Gründen verwarf.

Nach Ansicht von Mark Vaessen,, Leiter der International Financial Reporting Group bei KPMG wird sich der neue Ansatz deutlich auf die Geschäftsergebnisse vieler Unternehmen auswirken, die nach IFRS bilanzieren: "Im Jahr 2002 reichten nach einer Stichprobe die Abschreibungsaufwendungen von 0 bis 195 Prozent des Periodenergebnisses. Nach IFRS 3 wird keine jährliche Abschreibungsrate mehr verbucht. Dies wird – sofern keine außerplanmäßige Wertminderung vorgenommen werden muss – zunächst das Jahresergebnis verbessern."

Insgesamt dürften Unternehmen allerdings unregelmäßige, aber potenziell höhere Abschreibungen auf Grund von Wertminderungen auf ihren Firmenwert ausweisen müssen, wenn die Ergebnisse des gekauften Unternehmens nicht so sind wie erwartet. Auch wenn Abschreibungen auf den Firmenwert und Wertminderungsaufwendungen nicht ausgabenwirksame Posten sind, so haben sie doch erhebliche Auswirkungen auf den Ertrag sowie entsprechende Kennzahlen wie den Gewinn je Aktie.

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